Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware nach Maßgabe des zwischen der SSC-Services GmbH (nachfolgend: SSC-Services) und dem Kunden geschlossenen schriftlichen Vertrages.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen SSC-Services nicht an, es sei denn, SSC-Services hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SSC-Services in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Das Vertragsangebot von SSC-Services muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen in Schriftform annehmen. Andernfalls ist SSC-Services nicht mehr an das Angebot gebunden.

(2) Geringfügige technisch bedingte Abweichungen behält sich SSC-Services auch nach Vertragsabschluss vor.

§ 3 Implementierung
Die Implementierung wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, vom Kunden in eigener Verantwortung durchgeführt.

§ 4 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält - sofern nicht anders vereinbart - ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der im Vertrag beschriebenen Software zum eigenen, internen Gebrauch.

(2) Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen; der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software und die dazugehörige Dokumentation zu kopieren.

(3) Eine Weitervermietung der Software ist untersagt.

(4) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a bis 69g UrhG) ergänzende Anwendung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Kaufpreise sind netto angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Kaufpreise sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Eventuell gewährte Rabatte oder Vergünstigungen werden bei Zahlungsverzug hinfällig.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SSC-Services anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 6 Kündigungsfristen
Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Zahlungseinstellung einer Partei im Sinne der Insolvenzordnung, eine Rechtsnachfolge oder die Änderung der gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse.

§ 7 Haftung für Mängel
(1) Da SSC-Services bei Erbringung unserer Leistungen von anderen Unternehmen  abhängig ist, auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung nicht übernommen werden. SSC-Services haftet deshalb nicht für die ständige Verfügbarkeit des Zugangs, Datenverluste oder Fehlerfreiheit der übermittelten Daten.

(2) Als Fehler gelten nicht Störungen aufgrund von Ausfällen der Hardware, eines fehlerhaften Betriebssystems, fehlerhafter Eingabedaten bzw. deren falsche Vorbereitung, Bedienungsfehler sowie eine vom Benutzerhandbuch und sonstigen Vorgaben abweichende Art und Weise der Nutzung.

(2) Bei Vorliegen eines Mangels behält sich SSC-Services vor, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

(3) Hat SSC-Services nach Meldung einer Störung im Zusammenhang mit der Software Leistungen für Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung erbracht und liegt kein Gewährleistungsfall vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der aktuellen Preisliste zugrunde gelegt.

(4) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.

§ 8 Haftung für Schäden
(1) Die Haftung von SSC-Services für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von SSC-Services.

(3)  Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung SSC-Services gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich SSC-Services das Eigentum an der von uns gelieferten Software vor.

§ 10 Besondere Pflichten des Kunden
(1) Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von SSC-Services auf Dritte übertragen.

§ 11 Schutzrechte Dritter
(1) SSC-Services stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung von Schutzrechten an der Software oder der zugehörigen Dokumentation geltend machen. Sollten entsprechende Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, so hat er SSC-Services hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und zu ermächtigen, diese Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen.

(2) Sollte SSC-Services im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, die Dritte reklamieren, Änderungen der Software vornehmen müssen, so ist der Kunde verpflichtet, solche Änderungen auch an der ihm überlassenen Software durchführen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche jedweder Art, auch wegen der möglichen Ausweitung der Software und deren Folgen (Speicher- oder Plattenerweiterung usw.) bleiben ausgeschlossen.

(3) Sollte in einem gegen SSC-Services gerichteten Verfahren die weitere Nutzung der Software wegen Verletzung eines Schutzrechts untersagt werden oder dies die Folge eines solchen Verfahrens sein oder nach Ansicht von SSC-Services eine solche Entscheidung zu erwarten sein, steht es SSC-Services frei, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder entsprechende Rechte zu verschaffen, so dass die vertragsgegenständliche Software weiter genutzt werden kann oder die Software auszutauschen oder so zu verändern, dass die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt.

(4) Sollten solche Maßnahmen gemäß vorstehendem Absatz 3 nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, so ist der Kunde verpflichtet, die fragliche Software zurückzugeben oder auf Verlangen rechtsverbindlich die Löschung der Software zu bestätigen. SSC-Services wird sich in einem solchen Fall nach Kräften bemühen, für die zurückgegebene Software Ersatz zu verschaffen. Sollte dies nicht gelingen, werden im Voraus entrichtete Lizenzgebühren anteilig zurückerstattet.

§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde SSC-Services oder eine Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Verantwortung für Dateninhalte
Die Verantwortung für die Inhalte von übermittelten Daten liegt ausschließlich beim Versender. Der Versender hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und evtl. Nutzungsbeschränkungen selber zu sorgen. SSC-Services übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Das Bereitstellen oder die Verbreitung strafbarer Inhalte mit Hilfe der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten, insbesondere pornographische oder rechtsradikale Inhalte, sind untersagt. SSC-Services ist nicht verpflichtet, Kontrollen vorzunehmen, behält sich aber vor, Stichproben zu machen. Sollten SSC-Services Gesetzesverstöße bekannt werden und hilft der Kunde trotz Abmahnung nicht binnen eines Monats ab, so ist SSC-Services berechtigt, die Verbindung abzubrechen.

§ 14 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von SSC-Services.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von SSC-Services zuständige Gericht.